AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die als Vertragspartner auftretende Betriebsgesellschaft GV-Immobilien-ABM GmbH, Schwanthalerstraße 65-67, 80336 München.
§ 1 Grundsätze und Geltungsbereich des Hotelaufnahmevertrags
1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der GV-Immobilien-ABM GmbH und deren Kunden gemeinsam mit der Hausordnung, die hier zum Download bereitsteht. Die Hausordnung ist somit ausdrücklich in den Vertragsschluss einbezogen. Besonders sind das dort aufgeführte Rauchverbot und die resultierenden Vertragsstrafen zu beachten.
1.2 Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der o. g. Betriebsgesellschaft (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der GV-Immobilien ABM GmbH in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die GV-Immobilien-ABM GmbH zustande. Der GV-Immobilien-ABM GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind die GV-Immobilien-ABM GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der GV-Immobilien-ABM GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der GV-Immobilien-ABM GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen die GV-Immobilien-ABM GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GV-Immobilien-ABM GmbH beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren
3.1 Die GV-Immobilien-ABM GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der GV-Immobilien-ABM GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der GV-Immobilien-ABM GmbH an Dritte.
3.3 Die Preise schließen die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann die GV-Immobilien-ABM GmbH den vertraglich vereinbarten Preis auf die Erhöhung anpassen. Gleiches gilt für die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, die sich unmittelbar auf die Übernachtung beziehen. Die Preise können von der GV-Immobilien-ABM GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung der GV-Immobilien-ABM GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die GV-Immobilien-ABM GmbH dem zustimmt.
3.4 Die GV-Immobilien-ABM GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der GV-Immobilien-ABM GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der GV-Immobilien-ABM GmbH erhöht.
3.5 Rechnungen der GV-Immobilien-ABM GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die GV-Immobilien-ABM GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die GV-Immobilien-ABM GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der GV-Immobilien-ABM GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Die GV-Immobilien-ABM GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Aufenthalte mit einer Dauer von über sieben Übernachtungen können nur bei vollständiger Vorkasse gebucht werden.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die GV-Immobilien-ABM GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Die GV-Immobilien-ABM GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der GV-Immobilien-ABM GmbH aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der GV-Immobilien-ABM GmbH (no show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der GV-Immobilien-ABM GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die GV-Immobilien-ABM GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der GV-Immobilien-ABM GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GV-Immobilien-ABM GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der GV-Immobilien-ABM GmbH ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die GV-Immobilien-ABM GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die GV-Immobilien-ABM GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung entsprechend den nachfolgenden Regelungen:
Rücktritt/Storno bis 3 Tage vor Anreise – kostenfreie Stornierung/Rücktritt
Rücktritt/Storno bis 2 Tage vor Anreise – 50 % der Übernachtungspreise.
Die Stornierung wird per Mail an info@schwanthalerhof.de benötigt. Bei kurzfristigen Stornierungen bis 3 Tage vor Anreise bitten wir Sie uns zusätzlich telefonisch zu informieren.
§ 5 Rücktritt der GV-Immobilien-ABM GmbH
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die GV-Immobilien-ABM GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der GV-Immobilien-ABM GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der GV-Immobilien-ABM GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die GV-Immobilien-ABM GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die GV-Immobilien-ABM GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
- falls Höhere Gewalt oder andere von der GV-Immobilien-ABM GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die GV-Immobilien-ABM GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GV-Immobilien-ABM GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GV-Immobilien-ABM GmbH zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der GV-Immobilien-ABM GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Zimmer, die nicht im Voraus bezahlt wurden, werden bis 18 Uhr am vereinbarten Anreisetag für den Kunden freigehalten. Danach besteht kein Freihalteanspruch des Kunden mehr. Bitte bei späterer Ankunft unbedingt das Hotel/Hostel in Kenntnis setzen.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der GV-Immobilien-ABM GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die GV-Immobilien-ABM GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
§ 7 Haftung der GV-Immobilien-ABM GmbH
7.1 Die GV-Immobilien-ABM GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GV-Immobilien-ABM GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der GV-Immobilien-ABM GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der GV-Immobilien-ABM GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der GV-Immobilien-ABM GmbH auftreten, wird die GV-Immobilien-ABM GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Vorstehender Abs. 1, Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die GV-Immobilien-ABM GmbH darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr/. Die GV-Immobilien-ABM GmbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Letzte Änderung: 20.05.2024
GV-Immobilien-ABM GmbH
Schwanthalerstraße 65-67
80336 München
Açikgöz Ugur (Geschäftsführer)
USt-IdNr.:
StNr.:
Handelsregister B des Amtsgerichts München
HRB 292453