HAUSORDNUNG
Liebe Gäste,
wenn viele Menschen zusammenkommen, helfen ein paar Regeln, das Zusammenleben zu erleichtern. Die meisten sind ohnehin selbstverständlich und beeinträchtigen Ihre Freude am Aufenthalt nicht. Dinge, die gesetzlich verboten sind (z.B. illegale Drogen und Waffen), sind auch bei uns nicht erlaubt.
Rücksichtnahme
Rücksicht auf andere ist der Schlüssel zu einem friedlichen Miteinander. Wenn sich jede/r so verhält, dass andere Gäste nicht gestört werden, ist schon viel gewonnen.
Daher bitten wir Sie, besonders auf folgende Punkte zu achten:
- Rauchverbot: Im Schwanthaler Hof ist das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten, Vaporizer und Shishas) im ganzen Haus untersagt. Cannabis-Konsum ist auf dem gesamten Gelände verboten. Bei Verstößen berechnen wir 200 € für die Reinigung und Umsatzausfall. Sollten durch Rauchmelder Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, müssen wir Ihnen erhebliche Kosten in Rechnung stellen.
- Lärmschutz: Bitte achten Sie auf Ihre Lautstärke, besonders bei geöffneten Fenstern und während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Die Nachtruhe gilt im ganzen Haus. Verhalten Sie sich daher auch auf dem Weg zur Unterkunft rücksichtsvoll gegenüber den Anwohnern. Bei Konflikten behalten wir uns vor, Ihnen die Nutzung von „Lärmmaschinen“ wie Radio, TV oder andere Geräte bis zu Ihrer Abreise zu untersagen.
- Alkohol im Zimmer: Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol im Zimmer ist nur in Maßen erlaubt.
- Tiere/Kinder: Tiere und Kinder sind im Schwanthaler Hof nicht erlaubt.
- Genießen Sie Ihren Aufenthalt: Wenn etwas nicht Ihren Vorstellungen entspricht, informieren Sie uns bitte umgehend. Weisen Sie uns auch auf eventuelle Schäden hin, damit diese dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.
- Belästigungen: Schwerwiegende und wiederholte Belästigungen anderer Gäste können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages, Schadenersatzforderungen und Hausverbot führen.
- Sicherheit: Bitte prägen Sie sich die ausgewiesenen Fluchtwege im Brandfall und die Lage der Feuerlöscher ein. Achten Sie v. a. auf einen sachgemäßen Umgang mit den Herdplatten beim Kochen auf Ihrem Zimmer oder in der Gemeinschaftsküche.
- Verbotenes Verhalten: Das Ein- und Aussteigen durch die Fenster und das Betreten des Daches ist strengstens untersagt.
Bitte beachten Sie auch unsere AGB.